Steuern beim Verkauf von Münzen in Bulgarien
Wann Steuer anfällt, wie sie berechnet wird und wo man sie erklärt – für Sammler, die keine Händler sind
Redaktion von BulgarianCoins 3 Min. Lesezeit
Viele Sammler glauben, der Verkauf eigener Münzen sei nie steuerpflichtig, weil es „persönliche Gegenstände“ seien. Das Gesetz sagt jedoch etwas anderes. Hier sind die Grundregeln für natürliche Personen in Bulgarien, die keine Händler sind. Der Artikel ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung. Bei größeren Beträgen fragen Sie einen Steuerberater.
Die allgemeine Regel und die Ausnahme
Das bulgarische Einkommensteuergesetz für natürliche Personen (ZDDFL) erklärt Einkünfte aus dem Verkauf beweglichen Vermögens für steuerfrei. Es gibt aber ausdrückliche Ausnahmen. Dazu gehören „Kunstwerke, Sammlungsstücke und Antiquitäten“ (Finanzministerium; Art. 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b ZDDFL).
Sammlermünzen fallen genau darunter. Die bulgarische Steuerbehörde NAP weist darauf hin, dass diese Einkünfte ausdrücklich steuerpflichtig sind und Steuer auch bei einem einmaligen Verkauf anfällt (NAP – Besteuerung von Verkäufen im Internet).
Wie sie berechnet wird
Der steuerpflichtige Ertrag ist die positive Differenz zwischen Verkaufspreis und Anschaffungspreis (Art. 33 Abs. 2 ZDDFL, Gesetzestext). Haben Sie günstiger verkauft, als Sie gekauft haben, gibt es keinen steuerpflichtigen Ertrag. Die Steuer auf die jährliche Bemessungsgrundlage ist eine Flat Tax von 10 %.
Beispiel. Sie haben 20 Lewa 1894 für 1.800 € gekauft und verkaufen sie für 2.500 €. Der steuerpflichtige Ertrag beträgt 700 €, die Steuer 70 €.
Wo man sie erklärt
Einkünfte aus dem Verkauf von Sammlungsstücken werden in Anlage Nr. 5 zur jährlichen Steuererklärung nach Art. 50 ZDDFL angegeben, die bis zum 30. April des Folgejahres abzugeben ist (NAP).
Warum Belege so wichtig sind
Ohne Nachweis des Anschaffungspreises kann der gesamte Verkaufspreis als steuerpflichtig gelten. Bewahren Sie deshalb auf:
- Kassenbelege der BNB und der Geschäfte;
- Bestätigungen von Online-Plattformen und Auktionen;
- Verträge und Quittungen bei privaten Geschäften;
- Unterlagen zu Erbschaft oder Schenkung.
Gute Praxis ist es, den Kaufpreis in der Liste der Sammlung zu vermerken – siehe Wie Sie Ihre Sammlung katalogisieren.
Und wenn ich nur gewöhnliche Stotinki verkaufe?
Die Grenze zwischen „Sammlungsstück“ und gewöhnlichem Gegenstand ist nicht immer klar. Umlaufmünzen, die etwa zum Nennwert oder Metallwert verkauft werden, gelten kaum als Sammlungsstücke. Bei seltenen und teuren Münzen, zertifizierten Münzen und Gedenkmünzen der BNB ist die Antwort aber eindeutig.
Sind Sie Händler?
Wenn Sie systematisch und mit Gewinnabsicht Münzen kaufen und verkaufen, kann von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen werden. Dann gelten andere Regeln – Besteuerung als Händler und ab einem bestimmten Umsatz die Registrierung für die Mehrwertsteuer. Wenn Sie häufig verkaufen, holen Sie Rat ein.
Anlagegold und Mehrwertsteuer
Der Kauf von Anlagegold ist nach Art. 160 des bulgarischen Mehrwertsteuergesetzes (ZDDS) von der Mehrwertsteuer befreit. Goldmünzen gelten als Anlagegold, wenn sie:
- einen Feingehalt von mindestens 900/1000 haben;
- nach 1800 geprägt wurden;
- im Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren;
- zu einem Preis verkauft werden, der den Marktwert des enthaltenen Goldes um nicht mehr als 80 % übersteigt.
Die meisten goldenen Gedenkmünzen der BNB werden mit einem deutlich höheren Aufschlag auf den Metallwert verkauft und sind daher kein Anlagegold. Ausführlich dazu in Anlage-Goldmünzen in Bulgarien: Kauf und Mehrwertsteuer. Silber ist von dieser Befreiung nicht erfasst.
Kurz gesagt
Der Verkauf von Sammlermünzen wird in Bulgarien mit 10 % auf den Gewinn besteuert und in Anlage Nr. 5 erklärt. Bewahren Sie die Kaufbelege auf. Bei großen und häufigen Geschäften fragen Sie einen Steuerberater.




